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Der TOP-Tarif der ARAG - Dent100 Zahnzusatzversicherung

ARAG Dent100 - Leistungen im Detail

       
 

Kieferorthopädische Behandlungen auch im Erwachsenenalter? das bietet fast keiner! Der neue Toptarif der ARAG leistet hierfür auch bei Erwachsenen.

Und ganz neu und einzigartig:

Zahnaufhellung durch kosmetische Leistungen

  ARAG Dent100
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
90-100% 
Inlays90-100% 
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
100% vom Rechnungsbetrag Zahnaufhellung (z.B. Bleaching) 300 € alle zwei Jahre
Zahnprophylaxe/ professionelle ZahnreinigungJa 2 mal im Jahr je 100,-€
KieferorthopädieAuch für Erwachsene
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) sowie für Erwachsene werden 90% derKosten übernommen - Kein Höchstbetrag.
90% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) - Der erstattungsfähige Höchstbetrag während der Laufzeit beträgt 2.000 Euro.
FunktionsdiagnostikJa 90 - 100% 
KieferknochenaufbauJa 90 - 100% 
Leistung ohne Vorleistung der GKVnein, keine Privatarztbehandlung
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche ErstattungshöchstgrenzenMaximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienSchmerzlindernde Maßnahmen
z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,-€ im Kalenderjahr.
Bis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden.
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Bedingungen Download
 
 

Die erste Zahnzusatzversicherung die auch für kosmetische Behandlungen in Leistung geht:

Max. 300 € alle 2 Jahre für kosmetische Leistungen zur Zahnaufhellung. z. B.: Bleaching

Zahnersatz und Inlay

90 - 100 %

Wenn Sie seit 5 Jahren über ein lückenloses Bonusheft verfügen sind 100 % versichert, sonst 90 %.

Der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang mit Implantaten ist mitversichert.

Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.

Die ARAG Zahnzusatzversicherung übernimmt die Verblendungen Ihrer Zähne bis einschließlich Zahn 7.


Zahnerhalt / Zahnbehandlung

z.B. Füllungen und Paradontosebehandlungen

100%

Wurzelbehandlung

  • Bei Kassenleistung werden die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau nicht möglich, wird die privatärztliche Rechnung zu 100% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau möglich, erfolgt jedoch eine privatärztliche Leistung, so werden 50% der privatärztlichen Rechnung übernommen.

Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe

Die ARAG Zahnzusatzversicherung Dent100 erstattet Ihnen zweimal pro Jahr zu 100 % die Zahnprophylaxe, bis zu maximal 100 EUR je Behandlung.


Kieferorthopädie

Ohne Altersbegrenzung, kieferorthopädische Leistungen auch für Erwachsene!

Kieferorthopädie bei Kindern

In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hier werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

KIG 3-5 (Leistung GKV) 90 % maximal 2.000 EUR während der Vertragslaufzeit.

Festsitzender Retainer sind erstattungsfähig.

Nur bei KIG 3-5: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,

Leistet auch für Fissurenversiegelung.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Es werden 90 % ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

Weitere Merkmale

Keine Wartezeiten

Schmerzlindernde Maßnahmen

z. B.: Vollnarkose, Hypnose, Akupunktur, Lachgassedierung max. 350,- € im Kalenderjahr

Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken widersprechen.

Staffelung der Leistung in den ersten Jahren:

Maximal 1.500 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 3.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 4.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 6.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 7.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr

Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne eine Bildung von Altersrückstellungen.
Dadurch erhöht sich der Beitrag mit Erreichen der nächsthöheren Altersgruppe.