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ARAG Dent70 Zahnzusatzversicherung

ARAG Dent70 - Leistungen im Detail

       
 

Wenn Sie sich eine höhere Selbstbeteiligung und dadurch bedingt günstigere Beiträge wünschen

  ARAG Dent70
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Zahnersatz
z.B. Implantate, Brücken oder Kronen
70 %
Inlays70 %
Zahnbehandlung
z.B Kunststofffüllungen, besondere Wurzel- und Parodontosebehandlungen
75 %
Zahnprophylaxe/ professionelle ZahnreinigungJa 1 mal im Jahr je 70,-€
KieferorthopädieBei Kindern
Wenn die GKV nicht leistet (KIG 1-2) werden 70% derKosten übernommen - Kein Höchstbetrag.
70% wenn die GKV leistet (KIG 3-5) - Der erstattungsfähige Höchstbetrag während der Laufzeit beträgt 1.000 Euro.
FunktionsdiagnostikJa 70 %
KieferknochenaufbauJa 70 %
Leistung ohne Vorleistung der GKVnein, keine Privatarztbehandlun
WartezeitenKeine Wartezeit
anfängliche ErstattungshöchstgrenzenMaximal 500 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 1.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 1.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 2.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 2.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr
Gebührenordnung für ZahnärzteBis zum 3,5 fachen Satz
AnnahmerichtlinienBis zu 3 fehlende Zähne können mitversichert werden.
Tarif- informationen Download
Bedingungen Download
 
 

Zahnersatz und Inlay

70 %

Unabhängig von einem Bonusheft.

Der Knochenaufbau in diesem Zusammenhang mit Implantaten ist mitversichert.

Die Funktionsanalyse ist im Zusammenhang mit Zahnersatzversorgung ebenfalls mitversichert.

Die ARAG Zahnzusatzversicherung übernimmt die Verblendungen Ihrer Zähne bis einschließlich Zahn 6.


Zahnerhalt / Zahnbehandlung

z.B. Füllungen und Paradontosebehandlungen

75 %

Wurzelbehandlung

  • Bei Kassenleistung werden die Mehrkosten einer Wurzelbehandlung zu 75% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau nicht möglich, wird die privatärztliche Rechnung zu 75% übernommen.
  • Ist eine Behandlung auf Kassenniveau möglich, erfolgt jedoch eine privatärztliche Leistung, so erfolgt keine Leistung.

Zahnreinigung/ Zahnprophylaxe

ist einmal pro Jahr zu 100 % maximal 70 EUR mitversichert.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie bei Kindern

In den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1-2 gibt es keine Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hier werden 70% ohne eine Begrenzung in der Höhe übernommen.

KIG 3-5 (Leistung GKV) 70% maximal 1.000 EUR während der Vertragslaufzeit.

Festsitzender Retainer sind erstattungsfähig.

Nur bei KIG 3-5: Minibrackets, Kunststoffbrackets, farblosen Bögen,

Leistet auch für Fissurenversiegelung.

Kieferorthopädie bei Erwachsenen

Keine Leistung

Weitere Merkmale

Keine Wartezeiten

Schmerzlindernde Maßnahmen

Es können bis zu drei fehlende Zähne mitversichert werden mit einem Beitragszuschlag von 20 % je fehlendem Zahn. Es besteht jedoch auch die Wahlmöglichkeit auf die Mitversicherung der fehlenden Zähne zu verzichten.
Angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind jedoch nicht mitversichert, dies würde auch dem Versicherungsgedanken widersprechen.

Staffelung der Leistung in den ersten Jahren:

Maximal 500 EUR im 1. Kalenderjahr
Maximal 1.000 EUR im 1.-2. Kalenderjahr
Maximal 1.500 EUR im 1.-3. Kalenderjahr
Maximal 2.000 EUR im 1.-4. Kalenderjahr
Maximal 2.500 EUR im 1.-5. Kalenderjahr

Die Kündigung kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Die Beitragskalkulation des Tarifes erfolgt ohne eine Bildung von Altersrückstellungen.
Dadurch erhöht sich der Beitrag mit Erreichen der nächsthöheren Altersgruppe.